Eilering GmbH & Co. KG | Brünning Mersch 11 | 48455 Bad Bentheim

Eilering GmbH & Co. KG AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Eilering GmbH &
Co. KG, Brünning Mersch 11, 48455 Bad Bentheim (nachfolgend "Verkäufer"), gelten
für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit
dem Verkäufer abschließt, gleich ob diese Geschäfte online, persönlich oder
telefonisch abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Telefon
(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer
kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
zusenden.
(2) Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Fernmündliche
Absprachen oder Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung, Lieferung
oder Abholung der bestellten Ware verbindlich. Für Irrtümer und Abweichungen in
unseren Verkaufsunterlagen haften wir nicht.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dem Kunden eine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit der Kunde das Angebot des Verkäufers nicht
innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich
zurückzusenden.

§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Die in einem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den im Angebot genannten Preisen sind
ebenfalls keine Versandkosten enthalten. Für den Fall, dass ein Versand von Waren
vereinbart wird, werden die Versandkosten zusätzlich berechnet und auf die
genannten Preise aufgeschlagen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug nach Lieferung, Abholung oder Montage zu zahlen. Verzugszinsen werden im
Falle des Vertragsschlusses mit einem Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz und im Falle des Vertragsschlusses mit einem
Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall, dass der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat
der Kunde die Möglichkeit, dem Verkäufer nachzuweisen, dass der geltend gemachte
Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe
angefallen ist.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen
rechtskräftig festgestellt, oder unbestritten sind oder vom Verkäufer schriftlich
anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers ist der Kunde
auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben
Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die
Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Kunden im Einzelfall zumutbar
ist.
(2) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Der Kunde kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
Sollte der Verkäufer einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder
aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde dem Verkäufer eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Verkäufer die
Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht
oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer
unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt
stets Namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer
anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den
Kunden tritt der dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch
die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
(1) Soweit die in den Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers
enthaltenen Angaben nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden
sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd
maßgebend.
(2) Ist der Kaufvertrag mit einem Unternehmer geschlossen, so setzt die
Geltendmachung der Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer
vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag
vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die
Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers
erwarten konnten, hat, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt
nicht, wenn er aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt ist.
(4) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch
berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des
Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann
der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
die Nacherfüllung verweigert wurde. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
(6) Garantien im Sinne des § 443 BGB werden nicht übernommen, es sei denn diese
werden schriftlich vereinbart.
(7) Für Verträge, die mit einem Unternehmer geschlossen werden, beträgt die
Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr ab Lieferung der
Ware, für mit Verbrauchern geschlossene Verträge bei neuen Waren zwei Jahre, bei
gebrauchten Waren ebenfalls ein Jahr. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den
Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die Verjährungsfrist beginnt ab Lieferung der
Ware.
(8) Der Verkäufer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). Gleiches
gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet
für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit er bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
(9) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Montage
(1) Im Falle einer vereinbarten Montage vereinbart der Kunde mit dem Verkäufer einen
separaten Montagetermin, der nicht mit dem Liefertermin übereinstimmen muss.
(2) Die Montage, soweit Sie zwischen den Parteien vereinbart worden ist, umfasst:
(a) bei der Montage von Zäunen:
- sofern dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, das Entfernen und Entsorgen
der alten Zaunanlage,
- das Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem
Fundament oder Mauerwerk und
- den Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw.
Ausrichtung.
(b) Innentüren:
- Montage der zuvor bestellten Innentür samt der zugehörigen Zubehörteile, wie
beispielsweise Türzarge, Schloss und Türklinke,
- sofern dies ausdrücklich zuvor vereinbart wurde, das Entfernen und Entsorgen
der alten Türen samt Türzarge und den weiteren Zubehörteilen.
(c) Bodenbelägen:
- Vorarbeiten - sofern diese zuvor ausdrücklich vereinbart wurden -, wie
Spachtelarbeiten oder das Schleifen des Bodenbelages,
- das Verlegen des zuvor bestellten Bodenbelages und der - sofern zuvor
ausdrücklich vereinbart - entsprechenden Sockelleisten,
- sofern dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, das Entfernen und Entsorgen
des alten Bodenbelages und Sockelleisten.
(3) Die Montage umfasst nicht:
(a) die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten und ähnlichem,
(b) die Verlegung von notwendigen Kabeln zum Bereich der Zaunanlage oder der
Innentür bzw. zu den Antrieben für im Angebot befindliche elektrische Antriebe,
Sprechanlagen, Türöffnern oder ähnlichem,
(c) den Anschluss aller elektrischen Einrichtungen und Anlagen (z. B. Antriebe,
Gegensprechanlagen), welche Teil der Zaunanlage oder Innentür sind.
(4) Die Installation von Zubehörelementen an vorhandene Haus-/ Bautechnik ist nicht
Vertragsbestandteil zwischen den Vertragsparteien.
(5) Der Kunde stellt bei der Montage einen Stromanschluss und einen Wasserzugang
unentgeltlich zur Verfügung.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem
Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Ware. Einer Begründung im
Falle des Widerrufs bedarf es nicht. Ein Muster-Widerrufsformular steht auf unserer
Homepage zum Download bereit.
(2) Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch kein Widerrufsrecht, wenn die
gelieferten Waren nach individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden. Dies
ist vor allem bei den Zaunanlagen und Innentüren des Verkäufers, die nach Maß,
Farbe, Laufrichtung und Ausstattung speziell auf die Wünsche des Kunden
abgestimmt sind, regelmäßig der Fall.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde
seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der
Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.
Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das
Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§ 11 Anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als dass diese Rechtswahl den Schutz, den die
zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates dem Verbraucher bieten,
unberührt lässt und als dass nicht der gewährte Schutz nicht durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.